Prozess zu Rückzahlung der Rückmeldegebühr

Ehemalige Potsdamer Studentin verlangt rechtswidrig kassierte 800 Euro zurück

Potsdam. Im Streit um verfassungswidrige Rückmeldegebühren an brandenburgischen Hochschulen hat das Verwaltungsgericht Potsdam für den 29. März einen Prozess angesetzt. Dies sei das erste Verfahren über Klagen von zwei Studenten, die erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhoben wurden, sagte Rechtsanwalt Falko Drescher.

Das Verfassungsgericht hatte im Januar 2017 die Rückmeldegebühren für die Jahre 2001 bis 2008 für rechtswidrig erklärt. Doch das Potsdamer Wissenschaftsministerium vertritt die Ansicht, dass nur etwa 65 Studenten, die nach Zahlung der Gebühren fristgerecht geklagt hatten, Anspruch auf Rückzahlung der 51 Euro pro Semester haben. In den übrigen Fällen sind die Ansprüche der Studenten aus Sicht des Ministeriums spätestens seit Ende 2012 verjährt.

Rechtsanwalt Drescher vertritt vor dem Verwaltungsgericht die ehemalige Potsdamer Studentin Claudia Engel...


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