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Homeoffice darf nicht angeordnet werden
Urteile im Überblick
Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitnehmer nicht einseitig verlangen, im Homeoffice zu arbeiten. Dies ergibt sich auch nicht aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet zur Telearbeit.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1115252.homeoffice-darf-nicht-angeordnet-werden.html
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