Negativzinsen beim Riestern unzulässig

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Stuttgart. Negativzinsen in einem Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen zur Altersvorsorge sind laut des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zulässig. Die Klauseln seien intransparent und benachteiligten die Verbraucher unangemessen, entschieden die Richter am Mittwoch. Zugleich darf die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber auch nicht mehr behaupten, dass die Sparkasse von ihren Kunden einen Negativzins, also praktisch ein Entgelt, einfordere - denn das war so nie der Fall. dpa/nd

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