Ämterhäufung bei Richtern verboten

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München. Der Bundesfinanzhof schiebt Sparmaßnahmen der Bundesländer in der Richterschaft einen Riegel vor: In einem aufsehenerregenden Streitfall hat das höchste deutsche Finanzgericht ein Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern wegen »nicht ordnungsgemäßer Besetzung« aufgehoben. Denn der Präsident des Finanzgerichts ist gleichzeitig Präsident des Oberverwaltungsgerichts und leitete an beiden Obergerichten fünf verschiedene Senate. Die Landesregierung hatte 2013 beide Stellen aus Spargründen mit demselben Richter besetzt. Die Schweriner Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) hatte bereits angekündigt, die Personalunion an beiden Obergerichten zu beenden, wenn der Amtsinhaber Ende September pensioniert wird. dpa/nd

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