Dafür gilt ermäßigter Steuersatz

Steuertipp zum Legen eines Wasseranschlusses

Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst dann, wenn diese Leistung nicht vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, so urteilte der Bundesfinanzhof (Az. XI R 17/17).

Der Fall: Ein Tiefbauunternehmen war vom örtlichen Zweckverband mit der Errichtung eines Trinkwasseranschluss...


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