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Maaßen und die AfD: keine uneingeschränkte Auskunft für die Presse

Ein Redaktuer des »Tagesspiegel« hatte Eilantrag gestellt / Oberverwaltungsgericht Münster gibt nur für eingeschränkte Auskunft grünes Licht

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, führte Gespräche mit AfD-Politikern. Der Inhalt wird nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster. Ein Journalist verlangte zuvor Zugang zu diesen Informationen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116076.bundesamt-fuer-verfassungsschutz-maassen-und-die-afd-keine-uneingeschraenkte-auskunft-fuer-die-presse.html

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