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Enteignen - aber richtig

Jana Frielinghaus über das Recht auf Wohnen und das Grundgesetz

Das Recht auf ein Zuhause, das man sich leisten kann, gehört zu den im UN-Sozialpakt von 1966 postulierten Menschenrechten. Angesichts der Unverschämtheit, mit der Immobilienkonzerne Mieter in die Armut treiben, ist es an der Zeit, Artikel 15 des Grundgesetzes endlich zum ersten Mal anzuwenden. Danach ist es zulässig, »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel« in Gemeineigentum zu überf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116293.deutsche-wohnen-enteignen-aber-richtig.html

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