Unzulässige Werbung mit »Garantie bis zu fünf Jahren«?

Wettbewerbsrecht

  • Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz GmbH
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 5. September 2018 (Az. 12 O 204/17) gekommen.

Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein Fahrradhändler auf Seite zwei einer Werbebroschüre für E-Bikes den Hinweis »Garantie bis zu fünf Jahre!« optisch besonders hervorgehoben hatte. Die vollständigen Garantiebedingungen fanden sich in einer Fußnote auf Seite drei quer zur Leserichtung.

Hier erfuhr der Leser, dass eine »landesweite Garantie« gegeben werde. Käufer bekämen bei normaler Nutzung und Pflege des E-Bikes zwei Jahre Garantie auf Akku und Motor. Außerdem war dort von einem »landesweiten Netzwerk mit E-Bike Servicecentern« und »Service bei Ihnen zu Hause, in ganz NRW!« die Rede. Es gab sogar eine Landkarte mit Werkstattsymbolen. Allerdings hatte der aus den Niederlanden stammende Händler in Nordrhein-Westfalen gar kein einziges Servicecenter für E-Bikes.

Daraufhin mahnte ein ...


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