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Betreute Menschen bekommen Wahlrecht bereits zur Europawahl
Bundesverfassungsgericht ermöglicht zügige Wahlteilnahme für Menschen mit gerichtlich bestelltem Betreuer
Viele Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer sind bisher von Wahlen ausgeschlossen. Jetzt geht alles ganz schnell. Sie sollen auf Antrag bereits bei der Europawahl am 26. Mai dabei sein können. Für die Organisatoren ist die Zeit knapp.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116890.wahlgesetz-betreute-menschen-bekommen-wahlrecht-bereits-zur-europawahl.html
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