Was ist zur Einkommensteuererklärung zu beachten?

Alle Jahre wieder ruft das Finanzamt (Teil 2 und Schluss)

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 7.0 Min.

Zu den wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer

• Kosten für ein aus beruflichen Gründen genutztes Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung bzw. Wohnhaus (Home-Office), weil für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. So haben Lehrer in der Regel in der Schule keinen Arbeitsplatz zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Gleiches kann Außendienstmitarbeiter betreffen, aber auch Studenten oder Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen.

Die Abzugsfähigkeit der nachweisbaren Aufwendungen ist mit maximal 1250 Euro gedeckelt. Die Ausstattungsgegenstände wie Schreibtisch etc. sind unabhängig von der Anerkennung eines Arbeitszimmers als Arbeitsmittel abzugsfähig.

• Kosten für berufliche Weiterbildung, dazu gehören der Besuch von Lehrgängen wie kurzzeitige Fortbildungsmaßnahmen, aber auch ein Studium. Bedingung für die Anerkennung der Kosten für ein Studium als Werbungskosten ist, dass es sich dabei um eine Zweitausbil...


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