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Nachhilfe in Demokratie

Wolfgang Hübner über das Urteil zum inklusiven Wahlrecht

Am Ende war es wieder einmal das Bundesverfassungsgericht, das den zähen politischen Gang der Dinge beschleunigen musste. Mit der Entscheidung, behinderten Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer das Wahlrecht nicht erst irgendwann, sondern schon bei der EU-Wahl Ende Mai einzuräumen, erledigten die Karlsruher Richter die Arbeit der Bundesregierung. Diese hatte selbst in ihrem Koalition...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116995.wahlrecht-nachhilfe-in-demokratie.html

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