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Artus darf Yannic Hendricks beim Namen nennen

Das Landgericht Hamburg weist die Klage des Mathematikstudenten wegen der öffentlichen Nennung seines Namens ab

Gewonnen! Das Landgericht Hamburg weist die Klage des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks gegen die Vorsitzende von Pro familia, Kersten Artus, ab. Sie darf seinen Namen nennen und auf Medienberichte, die eine Zeichnung des Klägers zeigen, verweisen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1117552.s-a-artus-darf-yannic-hendricks-beim-namen-nennen.html

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