Das Kindergeld wird mindernd angerechnet

Hartz-IV-Bezug

Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht (Az. B 14 AS 42/17 R) in Kassel in einem am 21. März 2019 verkündeten Urteil.

Im konkreten Fall erhielt die alleinerziehende Klägerin aus Berlin Hartz-IV-Leistungen. Der Lebensunterhalt der Tochter war mit den Unterhaltszahlungen des Vaters und dem Kindergeld mehr als gedeckt, argume...


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