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Volksbegehren zum Pflegenotstand gestoppt

Hamburg. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das »Volksbegehren gegen den Pflegenotstand« für unzulässig erklärt. Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel sagte am Dienstag bei der Urteilsverkündung, die mehrfache Überarbeitung des Antrags wahre nicht die Grenzen der Zulässigkeit. Darüber hinaus verstoße der Gesetzentwurf der Volksinitiative, die durch eine Änderung des Hamburger Krankenhaus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118213.volksbegehren-zum-pflegenotstand-gestoppt.html

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