Zehn Tage bezahlte Auszeit beim Akutfall

Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, sich sofort für zehn Tage freistellen zu lassen. Darauf haben alle Erwerbstätigen unabhängig von der Größe des Unternehmens einen Rechtsanspruch. Man muss dies nicht ankündigen und auch keinen Antrag stellen. Dem Arbeitgeber ist lediglich die voraussichtliche Dauer der unerwarteten Auszeit mitzuteilen.

Die zehn Tage müssen auch nicht am Stück, sondern können nach Bedarf genommen werden. Die Auszeit mit dem Partner zu teilen, ist ebenfalls möglich. Dan...


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