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Pflicht für Lehrer zur Ersten Hilfe

Urteil des BGH nach einem tragischen Unglücksfall im Sportunterricht

Sportlehrer müssen fit in Erster Hilfe sein. Die Hilfe in Notfällen gehört zu ihrem Amt. Unterlassene Hilfe kann danach als schadenersatzpflichtige Amtspflichtverletzung gelten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118688.sportunterricht-pflicht-fuer-lehrer-zur-ersten-hilfe.html

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