Gesetzgeber darf sie begünstigen

Riester-Verträge

Der Gesetzgeber darf aber laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. April 2019 (Az. B 12 KR 19/18 R) Riester-Verträge begünstigen. Kapitalleistungen aus Riester-Verträgen sind seit Januar 2018 beitragsfrei - dies verstoße jedoch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die heute 65-jährige Klägerin hatte 2013 insgesamt knapp 58 000 Euro aus zwei privaten Direktlebensversic...


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