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Niemals Abschiebung in die Folter

EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus bleibt auch nach schweren Straftaten erhalten

Ein Asylbewerber begeht in der EU eine schwere Straftat. Darf er deshalb abgeschoben werden? Und stehen die EU-Regeln in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118696.eugh-niemals-abschiebung-in-die-folter.html

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