Starker Tobak für Seehofer

In seiner Antwort vom 12. April nahm der Vorstand des Anwältevereins kein Blatt vor den Mund: Die Fristsetzung des Bundesinnenministeriums von nur drei Tagen über ein Wochenende hinweg sei »unverschämt«. Offensichtlich wolle man »unter Ausblendung schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken in kürzester Zeit ein Gesetz diskussionsfrei durch das Parlament bringen«. Einen anderen Schluss lasse die Terminierung nicht zu, so der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Das Verfahren entspreche dem Inhalt des Gesetzentwurfs, heißt es in dem Schreiben weiter. »Sie sind mit Ihrem ›Vorhaben‹ dabei, rechtsstaatliche Grundprinzipien aufzugeben, Menschen zu entrechten und ihnen den Zugang zum Recht unter Zuhilfenahme rassistischer Stereotype weiter zu verwehren.« Daran wolle man nicht mitwirken.

Starker Tobak für das Bundesministerium von Horst Seehofer, der seinen ...


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