Mit mehr Geld in einer Sozialwohnung

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

In Brandenburg können Bedürftige künftig einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten, wenn ihr Jahreseinkommen 15 600 Euro nicht überschreitet. Die genannte Summe gilt für einen Einpersonenhaushalt. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 22 000 Euro, für weitere Personen werden 4900 Euro aufgeschlagen, wenn diese Personen noch Kinder sind, so sind es 2000 Euro. Seit dem Jahr 2002 galten niedrigere Einkommensgrenzen, die der Landtag nun am Mittwoch angehoben hat, indem er mit lediglich einigen Enthaltungen ein Wohnraumförderungsgesetz beschloss. Künftig sollen die Einkommengrenzen alle vier Jahre auf der Grundlage von statistischen Erhebungen angepasst werden.

Weiterhin beschloss der Landtag ein Zweckentfremdungsverbotsgeset...


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