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Bundestag beschließt das inklusive Wahlrecht

Bundesverfassungsgericht hatte Ausschlussregeln gekippt / Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung können bereits an der Europawahl teilnehmen

Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118956.teilhabe-bundestag-beschliesst-das-inklusive-wahlrecht.html

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