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Bundestag beschließt das inklusive Wahlrecht
Bundesverfassungsgericht hatte Ausschlussregeln gekippt / Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung können bereits an der Europawahl teilnehmen
Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118956.teilhabe-bundestag-beschliesst-das-inklusive-wahlrecht.html
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