Airline muss bei fehlender Aufklärung auch Anwalt bezahlen

Bundesgerichtshof stärkte Fluggastrechte

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 9. April 2019 veröffentlichten Urteil (Az. X ZR 24/18) und stärkte damit die Rechte von Flugpassagieren.

Flugpassagieren steht nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu, wenn ihr Flug am Zielort mehr als drei Stunden verspätet war oder sogar ganz annulliert wurde. 2016 hatte der BGH bereits entschieden, dass Flugpassagiere entsp...


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