Wer trägt die Kosten bei Sanierung im Wohneigentum?

BGH kündigt Grundsatzurteil an

Wohnungsbesitzer haben in Zukunft möglicherweise geringere Chancen, auf eigene Kosten vorgenommene Sanierungen nachträglich der Eigentümergemeinschaft aufzubürden. Das zeichnete sich am 4. April 2019 in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 254/17) über einen Streit aus Hamburg ab.

Die Richter arbeiten in dem Fall an einem Grundsatzurteil, um Eigentümergemeinschaften besser vor völlig unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen. Verkündet werden soll die Entscheidung am 14. Juni 2019.

Die Hamburger Eigentümer streiten darum, wer die Kosten für neue Fenster zu tragen hat. In der Anlage mit mehr als 200 Wohnungen waren lange Zeit alle davon ausgegangen, dass für deren Austausch jeder selbst verantwortlich ist.

Erst 2012 hatte sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs in einem anderen Fall herausgestellt, dass das nicht stimmen kann - die Instandhaltung ist dort eigentlich Sache der Gemeinschaft.

Der K...


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