Missverständlicher Mietvertrag

Mietrechtsurteil

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Im Mietvertrag stand folgende Bestimmung: »Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet § 568 BGB keine Anwendung.« Damit wurde dem Mieter ein Recht genommen, das ihm bei einem Vertrag mit fixer Laufzeit zusteht: in der Wohnung zu ...


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