Die »Pflicht« ist sehr ungleich verteilt

Die untere Hälfte der Gesellschaft besitzt hierzulande lediglich drei Prozent des volkswirtschaftlichen Reichtums

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Wie heißt es so schön in Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes? »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Doch ist diese »Pflicht« extrem ungleich verteilt in diesem Land. Und was die Allgemeinheit davon hat, wenn sich eine Keksfabrik-Erbin eine Jacht kauft, mit der sie dann bei Saint-Tropez vor Anker geht, ist auch mehr als fraglich.

Schließlich hat die von der Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« und dem Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert initiierte Debatte um Enteignungen und Sozialismus so viel Resonanz in der Öffentlichkeit erfahren, weil die meisten Menschen glauben, dass die im Grundgesetz niedergeschriebene Verpflichtung des Eigentums bloß eine schöne Theorie ist, die nichts mit der Realität zu tun hat, in der die Schere zwischen Arm und Reich, also zwischen Eigentumslosen und Eigentumsbesitzern, immer weiter aufgeht, und sich die Vermögenden immer rücksichtsloser ver...


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