Ein Kind und zwei Mütter

Das Leihmutter-Problem

Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen. Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 530/17) hervorgeht. Der Wunschmutter bleibt damit nur die Adoption.

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Manche versuchen deshalb, sich ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen. So auch das Paar in dem verhandelten Fall. In der Ukraine finden die beiden eine Frau, die bereit ist, ihnen ein Kind auszutragen. Sperma und Eizelle stammen von den Deutschen, genetisch sind also sie die Eltern. Ende 2015 kommt das Kind in der ukrainischen Hauptstadt Kiew zur Welt.

Noch vor der Geburt hat der Mann bei der Deutschen Botschaft die Vaterschaft anerkannt. Die Leihmutter gibt eine Erklärung ab, dass sie nicht die richtige Mutter ist. Das ukrainische Standesamt registriert die Deutschen als...


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