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Klimaschutz schränkt Zwangsenteignungen für Tagebaue ein

Nach aktueller Rechtslage sind Umsiedlungen im Tagebau Hambach und Garzweiler unzulässig

Die Umsiedlung im Rheinischen Tagebaurevier läuft. Wer es auf eine Zwangsenteignung ankommen lässt, hat vor Gericht gute Chancen, stellt ein Gutachten fest. Nach der aktuellen Rechtslage seien Zwangsenteignungen am Tagebau Hambach und Garzweiler nicht mehr zulässig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120108.ende-gelaende-klimaschutz-schraenkt-zwangsenteignungen-fuer-tagebaue-ein.html

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