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Kündigung zulässig - aber man kann sich wehren
Auf die Niedrigzinspolitik seit der Finanzkrise reagieren auch die Sparkassen mit einer härteren Gangart. Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge hinnehmen, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber längst nicht in jedem Fall.
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