Nicht jede Aktion ist erlaubt

Bauliche Veränderungen in der Mietwohnung

Das Zimmer ist groß, der Kleiderschrank sperrig. Die einfache Idee: Aus eins mach zwei. Mit einer Trockenbauwand lassen sich Räume schnell unterteilen. Und schon steht der wuchtige Kleiderschrank im separaten Ankleidezimmer.

Was sind bauliche Veränderungen?

Mieter verschönern und verändern ihre Wohnung regelmäßig. Doch das kann im Zweifel zu Problemen führen. »Immer wenn Sie in die Bausubstanz eingreifen, ist das eine bauliche Veränderung«, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Grenze ist schneller überschritten, als mancher denkt. Eine Trockenbauwand ist als baulicher Eingriff relativ eindeutig zu erkennen - bei anderen Maßnahmen ist dies schwieriger.

Dübel sind Wohngebrauch

In der Theorie zählen schon ein Nagel oder ein Dübel in der Wand als Eingriff in die Bausubstanz. In der Praxis ist das aber zulässig. Aber schon beim Teppichboden kann es knifflig werden: Wird er einfach nur a...


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