Vielfalt wird Leitprinzip der Verwaltung

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat am Dienstag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Das neue Gesetz soll das auf Bundesebene bereits bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und auf den öffentlichen Dienst ausweiten.

»In Zeiten, in denen politische Gruppierungen wie die AfD grundlegende Gleichheitsgrundsätze infrage stellen, ist das neue Gesetzespaket ein wichtiges Zeichen«, sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Das LADG habe das Ziel, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und Chancengleichheit herzustellen. »Berlin schafft ein Diskriminierungsverbot im Rahmen öf...


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