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Es gibt kein Recht auf Abschiebung

Polizei und Innensenator erklären Flüchtlingsunterkünfte zum grundgesetzfreien Raum

Ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen Polizeibeamte keine Abschiebungen durchführen. Das Urteil mit Bezug auf das Grundgesetz ist erst ein Jahr alt und wird bereits vom Innensenator infrage gestellt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120190.fluechtlingsunterkuenfte-es-gibt-kein-recht-auf-abschiebung.html

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