Mietpreisbremse gilt nicht rückwirkend

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Potsdam. Mieter in Brandenburg können sich erst für die Zeit von April 2019 an auf die Mietpreisbremse des Landes berufen. Das machte eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam am Mittwoch deutlich. Die Verordnung zur Mietpreisbremse, die in 31 Kommunen gilt, wurde Ende 2015 ohne Begründung erlassen. Dies sei unwirksam, so das Gericht. Ende März schob das Land die fehlende Begründung nach und legte fest, dass die Mietpreisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelte. Dies sei nicht zulässig, entschied das Gericht. Geklagt hatten Mieter einer Potsdamer Wohnung. dpa/nd

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