Wohnungsverwalter haftet für Schäden

Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Württembergische Versicherung, Teil der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 125/17) hin.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte die Sanierung ihres Gebäudes beschlossen, da in einer Wohnung im Erdgeschoss Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren. Die vom Verwalter der Gemeinschaft beauftragten Sanierungsmaßnahmen wurden jedoch nicht fachgerecht durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitsschaden weiterhin bestand.

Dennoch veranlasste der Verwalter zunächst keine weiteren Maßnahmen und führte auch ...


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