Wohnungsverwalter haftet für Schäden
Urteil des Bundesgerichtshofs
Die Württembergische Versicherung, Teil der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 125/17) hin.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte die Sanierung ihres Gebäudes beschlossen, da in einer Wohnung im Erdgeschoss Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren. Die vom Verwalter der Gemeinschaft beauftragten Sanierungsmaßnahmen wurden jedoch nicht fachgerecht durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitsschaden weiterhin bestand.
Dennoch veranlasste der Verwalter zunächst keine weiteren Maßnahmen und führte auch ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.