Keine Garantie für Arbeitsplatz

Schwerbehinderte

So das Bundesarbeitsgericht am 16. Mai 2019 (Az. 6 AZR 329/18). Der Arbeitgeber sei lediglich verpflichtet, mögliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf anderen freien Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.

Im konkreten Fall übte der schwerbehinderte Kläger Hilfsarbeiten in einem metallverarbeitenden Betrieb aus. Als das Unternehmen Insolvenz anmeldete, wurde mi...


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