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Süß, flauschig, wirtschaftlich nutzlos
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt das millionenfache Töten männlicher Küken nur noch als vorübergehend zulässig
Das Töten männlicher Küken bleibt erlaubt, so das Bundesverwaltungsgericht. Erst wenn es marktreife Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei gibt, soll ein Verbot kommen. Tierschützern reicht das nicht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120794.urteil-zum-kuekentoeten-suess-flauschig-wirtschaftlich-nutzlos.html
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