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Rechtsstreit

Pippi-Langstrumpf-Lied

Das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied »Zwei mal drei macht vier« verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. In einer Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben von Astrid Lindgren für aussichtsreich. Ein Urteil will das Gericht zu einem spät...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1121740.rechtsstreit.html

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