Kostenvoranschlag kostenlos?

Auskunft gibt die Juristin Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Bei vielen Handwerksbetrieben sind Kostenvoranschläge üblich. So wissen die Kunden, was auf sie zukommt, und es entsteht später kein Streit um den Preis. Der § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass der Kostenvoranschlag im Zweifelsfall kostenlos ist. Geld für einen Kostenvoranschlag zu verlangen, ist aber auch nicht verboten. Handwerker können mit ihren potenziellen Kunden also jede...


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