Niedrigere Hotelpreise unzulässig

Buchungsportal

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. VI - Kart 2/16 (V)) vom 4. Juni 2019 darf das Buchungsportal Booking.com Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Das OLG hob damit die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um »ein illoyales Umlen...


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