Verband kritisiert Urteil zu Altanschließern
Potsdam. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den sogenannten Altanschließern hat das Wassernetz Brandenburg, ein Zusammenschluss von betroffenen Grundstückseigentümern, vor möglichen politischen Folgen gewarnt. »Der Bundesgerichtshof hat sich konträr zu den 37 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus 2015 und 2016 gestellt, das weit rückwirkende Beiträge für Kanalanschlüsse für rechtswidrig erklärt hat«, sagte Sprecher Thomas Kaiser am Freitag. »Für die Tausenden betroffenen Bürger ist nicht nachvollziehbar, dass der BGH nun das Gegenteil erklärt.« Der BGH hatte bereits am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Brandenburger Grundstückseigentümer, die noch viele Jahre nach ihrem Anschluss ans Wassernetz dafür zahlen mussten, keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Damit sind Rückforderungen sogenannter Altanschließer in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch. Anders als vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, waren die rückwirkenden Beitragsbescheide nach Auffassung des BGH nicht rechtswidrig. dpa/nd
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