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Urteil gegen Ärztin Kristina Hänel aufgehoben

Oberlandesgericht Frankfurt begründet Entscheidung mit neuem Strafrechtsparagrafen 219a

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122218.paragraf-a-urteil-gegen-aerztin-kristina-haenel-aufgehoben.html

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