Wer auf eigene Faust drauflos saniert ...

Urteil des BGH

  • Anja Semmelroch
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Für Wohnungsbesitzer ist es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht: Wer auf eigene Faust Sanierungen am Gebäude veranlasst, kann dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten. Das gilt selbst dann, wenn jemand fälschlicherweise angenommen hat, dass er sich um die Arbeiten selbst kümmern muss, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 14.Juni 2019 (Az. V ZR 254/17) entschied. Für alle anderen Eigentümer ist das von Vorteil. Sie müssen keine Renovierungen mehr mitbezahlen, die nicht im Voraus gemeinsam beschlossen wurden.

Das schütze die Gemeinschaft vor unerwarteten Forderungen, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Im Gesetz sei klar geregelt, dass die Eigentümer über Instandsetzungen gemeinschaftlich entscheiden. »Dieses Verfahren muss eingehalten werden.«

Mit dem Urteil verschärft der Senat seine eigene Rechtsprechung. Bisher war es in bestimmten Fällen möglich, erst die Handwerker komm...


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