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Deutsche Umwelthilfe kann weiter abmahnen und klagen

Bundesgerichtshof sieht keinen Rechtsmissbrauch bei Rechtsstreit mit Autohändler in Stuttgart

Die Deutsche Umwelthilfe findet, ein Autohändler aus Stuttgart hatte in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert. Der klagte gegen den Verband - und verlor nun.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122344.verbraucherschutz-deutsche-umwelthilfe-kann-weiter-abmahnen-und-klagen.html

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