Klage wegen Gefäßschäden abgewiesen

Contergan-Opfer scheitern vor Verwaltungsgericht Köln

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen von Contergan-Geschädigten gegen die Conterganstiftung auf Anerkennung sogenannter Gefäßschäden mit vier am Dienstag verkündeten Urteilen abgewiesen. Damit blieben die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten, mit ihrer Forderung nach höheren Entschädigungsleistungen ohne Erfolg.

Die Kläger erhalten aufgrund von orthopädischen Schäden und anderen Fehlbildungen Leistungen aus den Mitteln der Conterganstiftung. Die Stiftung regelt die Verteilung staatlicher Gelder an die Betroffenen, hat aber zugleich den Auftrag, weitere Schäden von den Betroffenen abzuwenden und zu forschen.

Absehbar fehlende Probanden verzögern Studie der Stiftung

Die Kläger wollten erreichen, dass neben bereits anerkannten Schäden auch solche an Gefäßen entschädigt werden. So sind Blutgefäße teils verkürzt, teils nicht vorhanden. Probleme gibt es dadurch beim Me...


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