Gehaltsnachzahlungen erhöhen das Elterngeld

Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2019 (Az. B 10 EG 1/18 R) hervor.

Geklagt hatte eine Mutter aus Thüringen gegen den Kyffhäuserkreis. Nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers hatte die Klägerin im August 2013 noch Gehalt für Juni 2013 nachgezahlt bekommen. Im August 2014 bekam sie dann eine Tochter und beantragte Elterngeld. Die Lohnnachzahlung für einen Monat lag außerhalb der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, die für die Höhe des Elterngeldes ausschlaggebend sind. Doch gezahlt wurde das Geld im Bemessungszeitraum. Die Elterngel...


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