Wenn der Miteigentümer schweigt ...

Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Die Eigentümergemeinschaft bestand nur aus zwei Parteien: Im Obergeschoss des Wohnhauses lebte das Ehepaar A., im Parterre Familie B. Zum Sondereigentum der Eheleute A gehörte ein Gartenanteil. Im Sommer 2017 informierten sie Familie B. schriftlich über geplante Renovierungsmaßnahmen - u. a. den Anbau einer Wendeltreppe v...


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