Wenn der Miteigentümer schweigt ...
Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft bestand nur aus zwei Parteien: Im Obergeschoss des Wohnhauses lebte das Ehepaar A., im Parterre Familie B. Zum Sondereigentum der Eheleute A gehörte ein Gartenanteil. Im Sommer 2017 informierten sie Familie B. schriftlich über geplante Renovierungsmaßnahmen - u. a. den Anbau einer Wendeltreppe v...
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