Wohnung videoüberwacht: Darf der Mieter fristlos kündigen?

Mietrecht

Der darf das Mietverhältnis fristlos kündigen. Das gilt selbst dann, wenn die Überwachung schon im Mietvertrag angekündigt ist, urteilte das Amtsgericht München (Az. 432 C 2881/19).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, hatte ein Vermieter die Zimmer seiner Wohnung als WG-Zimmer untervermietet. Im Mietvertrag hielt er fest, dass es eine Videokamera »vor der Haustür« gebe. Mit den Aufnahmen prüfte er regelmäßig, ob die Mieter sich an die Hausordnung hielten, den Müll richtig trennten und die Haustü...


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