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Entschädigungsanspruch nach Gesundheitsschäden wegen DDR-Flucht

56-jähriger Mann kann nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Antrag auf Versorgung stellen

Können Gesundheitsschäden, die Flüchtlinge an der DDR-Grenze erlitten haben, entschädigt werden? Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Fall einer traumatisierenden Flucht nach West-Berlin, das ist der Fall.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123318.bundesverwaltungsgericht-entschaedigungsanspruch-nach-gesundheitsschaeden-wegen-ddr-flucht.html

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