Fotos von bestimmtem Blitzgerät nicht verwertbar

Gerichtsurteil über Temposünder

Der Verfassungsgerichtshof hob mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az. Lv 7/17) Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf. Ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden und eigentlich 100 Euro zahlen sollte, feierte damit einen beachtlichen juristischen Erfolg.

Zudem kündigten die Verfassungsrichter in Saarbrücken an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung.

Bei dem Messgerät handelt es sich nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs ...


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