Ablehnung des Arbeitnehmers ist kein Kündigungsgrund
Homeoffice
Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14. November 2018 (Az. 17 Sa 562/18) entschieden.
Ein Teilbetrieb in Berlin, in dem ein Ingenieur arbeitete, wurde geschlossen. Der Arbeitgeber bot ihm an, zunächst zwei Jahre im Homeoffice in Telearbeit weiter für das Unternehmen zu arbeiten und anschließend nach Ulm zu wechseln. Der Ingenieur wollte jedoch nicht im Homeoffice arbeiten und lehnte das Angebot seines Arbeitgebers ab. Die ihm zugewiesenen A...
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