Niederlage für Madsack

Erneut scheiterte der Versuch, einer Betriebsrätin unter einem durchsichtigen Vorwand zu kündigen

Vor zehn Jahren sorgte der »Fall Emmely« bundesweit für Schlagzeilen. Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hatte eine langjährig beschäftigte Kassiererin und aktive Gewerkschafterin fristlos rausgeworfen. Der inzwischen verstorbenen Frau, die richtig Barbara Emme hießt, war vorgeworfen worden, zwei ihr nicht gehörende Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben. »Emmely« klagte sich durch alle Instanzen und erhielt schließlich Recht: Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für unverhältnismäßig und damit für unwirksam.

Starke Parallelen zu den damaligen Geschehnissen weist ein Vorgang aus dem in Hannover ansässigen Madsack-Konzern auf - der Verlag gibt 15 regionale Tageszeitungen heraus und engagiert sich auch bei Anzeigenblättern, Apps, Post, Call-Centern und Werbung. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Sie übernimmt die Buchhaltung und andere betriebswirtschaft...


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